Straßenverkehrsrecht
Wer hatte noch keinen Verkehrsunfall und musste sich danach mit der gegnerischen Versicherung
auseinandersetzen?
Im Falle eines Verkehrsunfalles sollten Sie deshalb besser zur schnelleren Schadensabwicklung und
Durchsetzung Ihrer gesamten Ansprüche einen Anwalt einschalten, denn gerne "vergessen" die gegnerischen
Versicherungen z.B. die Unkostenpauschale zu ersetzen oder kürzen unberechtigt Eigenleistungen oder
Nutzungsausfallpauschalen. Die Kosten des Rechtsanwaltes Ihres Vertrauens fallen unter die
Schadensersatzansprüche und sind grundsätzlich bei Nichtverschulden Ihrerseits voll von der gegnerischen
Versicherung zu übernehmen. Wir raten Ihnen, kein Geld zu verschenken und helfen Ihnen gerne weiter.
Haben Sie einen Bußgeldbescheid bekommen? Auch dann helfen wir Ihnen gerne weiter.