Schuldrechtsreform
Zum 01.01.2002 traten umfangreiche Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuches in Kraft, die nicht nur für Juristen, sondern für Jedermann interessant, ja sogar teilweise wesentlich sind. Hinzuweisen ist zunächst auf die Abänderung der Verjährung. Die regelmäßige Verjährung wurde von 30 Jahren auf 3 Jahre gesenkt. Die Ausnahmen hiervon wurden verringert, so dass das Verjährungsrecht übersichtlicher wurde.
Liegt bei einem Kaufgegenstand ein Mangel vor, so kann der Käufer wenigstens 2 Jahre einen Anspruch aufgrund des Fehlers der Sache geltend machen, der bei Kauf des Gegenstandes schon vorlag, aber vielleicht noch nicht erkennbar war.
Des weiteren ist für Vermieter, Arbeitgeber, etc. wichtig, dass Verträge umgestellt werden sollten.
Unternehmer sollten darauf achten, ihre AGB durch einen Rechtsanwalt überprüfen und wie wahrscheinlich
in den meisten Fällen erforderlich abändern zu lassen.