Mietrecht
Das Mietrecht wurde zum 01.01.2002 wesentlich umgestaltet, weshalb eine Überprüfung der Mietverträge vor allem für Vermieter dringend erforderlich ist. Durch die Änderung der Nummerierung des Gesetzes entsprechen möglicherweise wesentliche Verweisungen des Mietvertrages auf das Gesetz nicht mehr der jetzigen Regelung. Bei wesentlichen Änderungen sollte gegebenenfalls mit dem Mieter über eine Vertragsanpassung gesprochen werden.
Auch im Mietrecht wurde der nichteheliche Lebenspartner nun dem Ehepartner gleichgesetzt, indem diesem nun auch ein Recht auf Eintritt in den Mietvertrag mit dem Tod des Mieters zusteht.