Erbschafts- und Schenkungssteuer
In Hinblick auf diese Steuerart sollte man daran denken seine Vermögensverhältnisse frühzeitig zu regeln. Kümmert man sich rechtzeitig um die Regelung der Erbschaft ist es möglich, die Erbschaftssteuer zum Beispiel durch mehrmalige Ausnutzung des Steuerfreibetrages erheblich zu senken. Sonst schenken Sie dem Staat doch auch freiwillig kein Geld, auch hier sollten Sie es nicht tun!